Team jameda
In diesem Artikel wollen wir die bisher häufigsten Patientenfragen zusammenstellen und beantworten.
Sie sollen sich auf jeden Fall testen lassen, wenn Sie in den letzten 14 Tagen in einem der Risikogebiete aufhielten oder Kontakt mit einer an SARS-CoV-2 infizierten Person hatten sowie Mögliche Symptome aufweisen.
Verschiedene Symptome sind möglich:
Wichtig: Diese Symptome gehören auch zu den gewöhnlichen grippalen Infekten. Wenn Sie in den letzten zwei Wochen nicht in den Risikogebieten aufhielten und keinen Kontakt zu Infiziert hatten, dann bleiben Sie gelassen und lassen sich bei uns oder telefonisch über den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 beraten.
Hielten Sie in den letzten 2 Wochen in den Risikogebieten auf und haben aktuell Symptome?
Das sollten Sie jetzt tun:
Falls Sie eher starke Erkältungssymptome haben und eine Lungenentzündung befürchten, rufen Sie ebenfalls den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 an.
Wenn Sie keine Symptome haben und keinen Kontakt zu an SARS-CoV-2 Infizierten hatten, dann müssen Sie sich nicht testen lassen. Sie sollten aber besonders auf die untenstehenden Schutzmaßnahmen achten.
Für die Testung auf Corona-Virus ohne begründeten Verdacht gibt es aktuell keine Empfehlung.
Wenn Sie in den letzten zwei Wochen nicht in den Risikogebieten aufhielten und keinen Kontakt zu Infiziert hatten, dann bleiben Sie gelassen und achten Sie auf die unten stehenden Hygienemaßnahmen.
Den besten Schutz bietet
Wenn Sie erkältet sind, können Sie mit der Atemschutzmaske andere Personen vor Ansteckung helfen. Ein persönlicher Schutz ist hingegen durch die gewöhnliche Atemschutzmasken sehr schlecht und unzureichend. Falls Sie infiziert sind, ist eine Quarantäne ohnehin Pflicht. Generell werden Masken mit mindestens FFP2-Klasse für einen ausreichenden Schutz empfohlen.
Nein. Wenn Sie vorsorglich unter Quarantäne gestellt sind, greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Das Nettogehalt kommt dann weiterhin vom Arbeitgeber. Dieser kann sich den Betrag von der Behörde zurückerstatten lassen, die die Quarantäne angeordnet hat.
Sollte die Quarantäne länger als sechs Wochen dauern, besteht Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Krankengeldes, den der Arbeitnehmer beim zuständigen Gesundheitsamt geltend machen muss. Jedenfalls brauchen Sie eine schriftliche Bestätigung über Dauer der Quarantäne vom zuständigen Gesundheitsamt.
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