Team jameda
Eine Schwangerschaft bedeutet für jede Frau, sich auf viele Veränderungen einzustellen. Der Körper verändert sich innerhalb kurzer Zeit und die Hormone unterliegen ständigen Schwankungen.
Doch auch wenn diese Zeit geprägt ist von Gedanken, die das Ungeborene und die Zeit nach der Geburt betreffen, sollte die werdende Mama auch ein besonderes Augenmerk auf ihre Zahngesundheit legen.
Im Idealfall wird ein Kontrolltermin in der Zahnarztpraxis schon bei Kinderwunsch vereinbart: So erkennt der Zahnarzt, ob wichtige Behandlungen vor einer Schwangerschaft nötig sind und fertigt ggf. Röntgenbilder an.
Ist die Patientin schon schwanger, entscheidet der Zahnarzt unter strenger Berücksichtigung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses, ob Röntgenbilder angefertigt werden und/oder eine Behandlung bis zur Zeit nach der Geburt aufgeschoben wird. Jede Behandlung, die vor einer Schwangerschaft durchgeführt wird, verhindert unnötigen Stress und mögliche Komplikationen für Mutter und Kind.
Die Schwangerschaft wird in drei Drittel unterteilt; ein Drei-Monats-Zeitraum wird als sog. Trimenon bezeichnet. Zahnärztliche Behandlungen sollten, wenn möglich, im zweiten Trimenon stattfinden.
Die Schwangerschaft bringt viele Veränderungen mit sich; es kommt zur Hormonumstellung, wodurch sich insbesondere am Zahnfleisch Blutungen bemerkbar machen. Für die Schwangerschaft typische Ernährungsgewohnheiten und regelmäßiges Erbrechen können die Zahnhartsubstanz dauerhaft schädigen.
Das alte Sprichwort „Jede Schwangerschaft kostet einen Zahn“ muss nicht zutreffen, wenn Patientin und Zahnarzt eng zusammenarbeiten. Im Vordergrund steht die Professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Zahnarzt.
Hier werden harte und weiche Zahnbeläge entfernt und die Zähne im Anschluss poliert und fluoridiert.
Eine solche Reinigung beim Zahnarzt sollte im Laufe der Schwangerschaft in der Regel zwei Mal erfolgen. Die Schwangere hat danach optimale Bedingungen, die tägliche Mundhygiene zu Hause erfolgreich durchzuführen.
Häufig tritt während der Schwangerschaft Zahnfleischbluten auf, welches auf ein hormonbedingtes gelockertes Bindegewebe zurückzuführen ist. Trotz dieser Blutungen sollte die Schwangere weiterhin täglich Hilfsmittel wie z. B. Zahnseide oder Interdentalbürstchen benutzen.
Stellt der Zahnarzt kariöse Läsionen fest, muss nach Kariesentfernung eine Füllungstherapie stattfinden. Dabei sollte beachtet werden, dass alte Amalgamfüllungen unter Kofferdam, also einer Gummibarriere, entfernt werden, um ein Verschlucken kleinster Partikel und das Einatmen der Dämpfe über den Mund zu verhindern. Die darauffolgende Füllungstherapie erfolgt in der Regel mittels Komposit.
Es kommt nicht selten vor, dass die Patientinnen während der Behandlung eine „Betäubung“, also Lokalanästhesie benötigen. In diesem Fall sollte auf ein Lokalanästhetikum mit wenig oder gar ohne Adrenalin zurückgegriffen werden, um die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen gering zu halten.
In akuten Schmerzsituationen kann es vorkommen, dass ein Schmerzmittel oder ein Antibiotikum verschrieben werden muss. Dabei muss der Zahnarzt auf für die Schwangerschaft geeignete Medikamente zurückgreifen. In besonderen Fällen wird der Zahnarzt auch mit behandelnden Gynäkologen Rücksprache halten.
Sollten Sie schwanger sein, ist es sinnvoll, diesen Umstand schon am Empfang in der Praxis zu kommunizieren. Denn nur dann können Zahnarzt und zahnmedizinische Fachangestellte Sie optimal behandeln.
Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.
Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.